Die Schilder "Notausgang" und darunter "Missbrauch wird bestraft" ist aus meiner Sicht aussagekräftig genug. Diese Woche hat mich eine Besucherin gefragt, ob man da rausgehen darf - hierzu muss man sagen, dass die Notausgangstüre eine Glastüre ist und dahinter versteckt sich von der Nachbarfirma ein kleines Gärtchen mit Bänken - und hat auf die entsprechende Türe gedeutet. Ich sage ihr - da ich annehme, dass sie nicht lesen kann: Nein, das ist ein Notausgang, rausgehen ist durch diese Türe nicht erlaubt. "Ach so, ich dachte halt, da dort Bänke stehen ..."
Leider ist sie nicht die einzige, die denkt, man darf dort rausgehen, da wir die Türe zum durchlüften verwenden, steht sie manchmal offen und da telefonieren und rauchen in der Bibliothek nicht erlaubt ist, denkt sich so mancher, dass er durch den Notausgang gehen kann und draußen sein Bedürfnis stillen kann. Die Bestraftung des Missbrauchs folgt sogleich: die Türe wird geschlossen und die Leutchen müssen eine schöne große Runde ums Gebäude drehen - manchmal auch bei Regen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen